Sie glauben:

Sie buchen einen DJ , der Musik von einem Laptop abspielt.


Sie buchen:


Einen DJ der...

- 1 x zu Ihnen kommt zur Absprache

- Am Tag der Veranstaltung das Auto mit Technik belädt

- Zum Veranstaltungsort fährt

- Licht- & Tontechnik im Wert von mehreren tausend Euro aufbaut

- Gut gelaunt Musik abspielt, Wünsche erfüllt, moderiert, Spiele & Programme mit Technik, Organisation & Mederation unterstützt

- Licht- & Tontechnik wieder abbaut und einlädt

- Nach Hause fährt

- Die Technik wieder auslädt

- Noch für ca. 15 Minuten den Ferseher einschaltet um abzuschalten und dann ins Bett geht...

...und das alles auch sehr gerne!!!


Und was, glauben Sie, ist nun ein vernünftiger DJ wert?


Was kostest Sie das...


Der Leistungsgrundpreis umfasst 5 Stunden Programm und die technische Standardausrüstung. Die Anfahrt bis 20 km ist ebenfalls enthalten.

(Ab dem 20 km fallen Kosten in Höhe von 0,60 EUR/km an)


Dieses Grundpaket bekommen Sie für 475,-€ EUR.


selbstverständlich ist Standartausrüstung bei Mir nicht der gewohnte Standard wie Ihn einige kennen sondern immer von höchster Qualität und  Professionalität .


Zusätzliche Pakete

Zum Grundpaket können Sie selbstverständlich weitere Zeit buchen.


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Paket: 1 (hochqualitativer Standard mit Licht + Sound bis 150 Personen)


Je angefangene 30 Minuten zu 50,-€ EUR


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Paket: 2 (doppelt Licht + doppeltes Soundsystem) z.B. Großveranstaltungen


Je nach Aufwand, Transport & Aufbaukosten werden zusätzliche Kosten separat besprochen.


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Die Kosten für Feuerwerk werden individuell vereinbart.


Beispiel: Doppel-Pyroherz mit Musik und Fontänen 120,-€ EUR

(Feuerwerk nur in Verbindung mit Buchung eines Paketes möglich)



Allgemeine Bedingungen bei abgeschlossenem Auftrag



§ 1

Bei einer Auftragsabsage oder fahrlässigen Nicht-Einhaltens (§3) des Vertrages nach Unterschrift ist der Veranstalter darüber informiert eine Aufwandentschädigung an Sandro Jacobi zu zahlen.

Das Ausfallhonorar beträgt 100 % des Leistungsgrundpreises.

Geleisteter Aufwand wird nicht erstattet.


§ 2

Das Ausfallhonorar entfällt bei hoher Gewalt oder Krankheit des Künstlers/DJs (gemäß BGB).

Sämtliche werblichen Maßnahmen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.


§ 3

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Sollten einzelne Teile des Vertrages ungültig werden, so ist die Gültigkeit der verbleibenden Teile davon nicht betroffen.

Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Auftragspartner.